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Anglicanorum Coetibus

9. November 2009 in Aktuelles, keine Lesermeinung
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Am Montag wurde im Vatikan die angekündigte Apostolische Konstitution zur Anglikaner-Frage veröffentlicht - Das Dokument in englischer und deutscher Sprache auf kath.net!


Vatikan (kath.net/RV)
Am 4. November hat Papst Benedikt XVI. die angekündigte Apostolische Konstitution unterschrieben, die es Anglikanern unter Beibehaltung ihrer Tradition ermöglicht, katholisch zu werden. An diesem Montag wird diese Konstitution mit dem Titel Anglicanorum Coetibus der Öffentlichkeit vorgestellt.

Gemeinsam mit der Apostolischen Konstitution hat Papst Benedikt die ergänzenden Normen in Kraft gesetzt, die die Umsetzung des Dokuments festlegen. Damit ergibt sich ein rechtlicher Rahmen für die Entstehung der geplanten Personalordinariate für ehemalige Anglikaner. Die Regeln legen fest, dass die (noch zu gründenden) Ordinariate zwar direkt der Glaubenskongregation unterstehen. Doch in ihren Aktivitäten und Zulassungen zu den Weihen sollten und müssen sie eng mit den Ortsbistümern zusammenarbeiten. Die ehemaligen Anglikaner sind auch in ihrer pastoralen Arbeit den katholischen Ortsbischöfen unterstellt. Ebenso können katholische Geistliche oder Ordenschristen in den Ordinariaten pastoral arbeiten, aber ebenfalls unter der Leitung des Ortsbischofs. Mit allen diesen Regelungen wird gewährleistet, dass keine Sonderbistümer neben den katholischen Bistümern entstehen.


Ähnliche Absichten haben die Regelungen über die Kleriker, die in den Ordinariaten geweiht werden. Die Normen schließen aus, dass in der katholischen Kirche geweihte Priester das Priesteramt in den neuen Ordinariaten ausüben. Diese Regelung betrifft unter anderem den Primas der so genannten Traditional Anglican Communion, Erzbischof John Hepworth. Er war 1968 in der katholischen Kirche zum Priester geweiht worden, bevor er 1976 in die anglikanische Kirche aufgenommen wurde. Hepworth hatte die Ankündigung der Konstitution begrüßt und seinen Willen bekundet, katholisch zu werden. Doch er wird in den zu gründenden Ordinariaten nicht Priester werden können.

Ebenso wird katholisch getauften Christen, wenn sie nicht in eine anglikanische Familie eingeheiratet haben, die Mitgliedschaft in den Ordinariaten verwehrt. Auch hier soll so vermieden werden, dass eine Parallelkirche zur katholischen Kirche entsteht.

Die anglikanischen Traditionen sollen erhalten bleiben. Auch wenn die Priesterkandidaten im Ordinariat gemeinsam mit den katholischen Seminaristen ausgebildet werden, so sollen sie eine eigene Zusatzausbildung bekommen. Ziel der Initiative des Papstes ist es, den geistlichen, liturgischen und pastoralen Reichtum der anglikanischen Tradition zu erhalten und gleichzeitig eine sichtbare Einheit mit der katholischen Kirche zu schaffen. So werden weiterhin Eucharistie, Stundengebet und andere liturgische Feiern nach anglikanischen Ritus möglich sein.

Komplizierter werden die Regelungen, wenn es um verheiratete anglikanische Bischöfe und Priester geht. Alle anglikanischen Priester müssen sich weihen lassen, wenn sie das Amt auch in den Ordinariaten ausüben wollen. Verheiratete Priester dürfen grundsätzlich Mitglied der Ordinariate werden. Auch verheiratete anglikanische Bischöfe dürfen katholisch werden; aber wollen sie innerhalb des anglikanischen Ordinariats ein Leitungsamt ausüben, so ist ihnen das nur als Priester und nicht als Bischof gestattet. Ihre Weihe wird nicht anerkannt. Trotzdem dürfen ehemalige Bischöfe vom Papst die Erlaubnis erbitten, weiterhin die Zeichen der Bischofswürde tragen zu dürfen, also Kreuz, Mitra, Ring und Krummstab. Grundsätzlich solle es möglich sein, im Einzelfall auch als verheirateter Mann in den Ordinariaten Priester werden zu können, auch wenn die Zölibatsbestimmungen in Zukunft auch für die ehemaligen Anglikaner die Regel sein sollen.

Das Dokument in deutscher Sprache in einer eigenen Kath.Net-Übersetzung


Die Anmerkungen zum Dokument in deutscher Sprache in einer eigenen Kath.Net-Übersetzung


Die Konstitution im englischen Originaltext auf kath.net


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