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| ![]() Red Bull erneut wegen TV-Spot mit Jesus-Kind in der Kritik7. Jänner 2008 in Chronik, keine Lesermeinung Schweizer Partei sieht Weihnachtsgeschichte verhöhnt - Auch in Polen und Spanien wurde kirchlicher Protest laut Thun / Rom (www.kath.net / idea) Die Proteste gegen einen TV-Werbespot für das Energiegetränk Red Bull weiten sich aus. Seit Anfang Dezember strahlt der Getränkehersteller für sein Produkt einen Comic aus, in dem eine Krippenszene gezeigt wird. Darin besuchen vier statt der üblichen drei Weisen das Jesus-Kind in Bethlehem. Der Vierte übergibt eine Palette mit Red Bull-Dosen. Außerdem werden Engel zum Slogan Red Bull verleiht Flügel gezeigt. Laut Herstellerangaben soll das Getränk aufgrund der Zusammensetzung seiner Inhaltsstoffe eine belebende Wirkung sowie leistungssteigernde Eigenschaften haben. Der sizilianische Priester Marco Damanti hatte im Dezember gegen den Werbespot protestiert, den er als blasphemischen Akt und als respektlos gegenüber dem Christentum bezeichnete. Daraufhin stoppte das österreichische Unternehmen Red Bull (Fuschl am See bei Salzburg) den Spot im italienischen Fernsehen. In anderen Ländern lief die Werbung aber weiter. In der Schweiz hat jetzt die Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU) Beschwerde gegen den Werbefilm eingereicht. Die konservativ-christliche Partei mit Sitz in Thun beschwerte sich nicht nur bei Red Bull sondern auch bei der Generaldirektion des Schweizerischen Fernsehens (SRG) in Bern und der zuständigen Aufsichtsbehörde des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) in Biel, weil in dem Fernsehspot die Weihnachtsgeschichte verhöhnt werde. Auch in Polen und Spanien ist inzwischen kirchlicher Protest laut geworden. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuBlasphemie
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