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| Katholiken sollen nicht an Gebetstreffen von Vassula Ryden teilnehmen10. August 2007 in Chronik, keine Lesermeinung Glaubenskongregation warnt in einer Stellungnahme erneut vor Vassula Ryden Präfekt der Glaubenskongregation: "Bescheid von 1995, das Urteil der Kongregation über die untersuchten Schriften betreffend, ist weiterhin gültig." Rom (www.kath.net) In einer internen Mitteilung vom 25. Jänner 2007 beschreibt Kardinal William Levada, der Präfekt der Glaubenskongregation, dass er nach wie vor viele Briefe erhalten würde, die um Klärung bezüglich der Schriften und Aktivitäten von Frau Vassula Ryden bitten, besonders die Gewichtung der Erklärung betreffend, die am 6. Oktober 1995 herausgegeben wurde. Die Menschen würden auch immer wieder Anfragen bezüglich der Kriterien stellen, die in den örtlichen Kirchen befolgt werden solle, wenn es um die Verteilung von Schriften von Frau Vassula Ryden geht. Der Bescheid von 1995 betreffend das Urteil der Kongregation über die untersuchten Schriften ist weiterhin gültig sagte Levada. Der Kardinal merkte an, dass Frau Ryden nach ihrem Treffen mit der Glaubenskongregation einige problematische Punkte klargestellt habe, die in ihren Schriften auftauchten, auch über die Natur ihrer Schriften, die nicht als göttliche Offenbarungen sondern vielmehr als ihre persönlichen Meditationen präsentiert werden. Abschließend wiederholt die Glaubenskongregation in ihrem Schreiben, dass es nicht passend für Katholiken sei, an Gebetstreffen teilzunehmen, die von Frau Ryden organisiert worden sind. Außerdem sollten sich die Gläubigen bei ökumenische Treffen strikt an die Anordnungen des Ökumenischen Direktoriums, an das Kirchenrecht (Canon 215; Canon 223, &2; Canon 383, &3) sowie an die Anordnungen der lokalen Bischöfe halten. Foto: (c) www.tlig.org Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuVatikan
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