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| Vorwurf der Rechtsbeugung: Prozeß gegen Abtreibungsgegner eingestelltvor Minuten in Aktuelles, keine Lesermeinung Nürnberger Theologe muß aber wegen Nazi-Vergleichen für siebeneinhalb Monate hinter Gitter Nürnberg (kath.net/idea) Außerdem hatte er im Bundestagswahlkampf 1998 den ehemaligen Bundesfinanzminister Theo Waigel (CSU) mit Adolf Hitler verglichen, weil Waigel sich für ein flächendeckendes Angebot an Abtreibungsmöglichkeiten ausgesprochen hatte. Den Vorwurf der Rechtsbeugung hatte Lerle gegen eine Richterin erhoben, weil diese einen Mann strafrechtlich verfolgte, der während eines Prozesses ein Flugblatt mit Lerles Argumenten verteilen wollte. Auf diesem Blatt standen auch Formulierungen, die von Gerichten bereits als Beleidigung eingestuft worden waren. Das Verfahren stellte die Justiz gegen Zahlung einer Geldstrafe von 500 Euro ein. Da die Polizei den Beschuldigten an der Verteilung des Flugblatts gehindert hatte, konnte er kein einziges Papier unter die Leute bringen. Deshalb hat er nach Lerles Auffassung auch keine Straftat begangen, denn eine "versuchte Beleidigung" sei laut Gesetz nicht zu ahnden. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuAbtreibung
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