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| Der Exorzismus der katholischen Kirche29. November 2005 in Buchtipp, keine Lesermeinung Ein aktueller Buchtipp zum Kinofilm "Der Exorzismus der Emily Rose" - Lateinisch-deutsche Ausgabe des Exorzismus - Buch mit kirchlichem Imprimatur Im zehnbändigen "Lexikon für Theologie und Kirche" wird der Exorzismus wie folgt umschrieben: Exorzismus (Beschwörung) = die Dämonen, den Dämon abwehren, ein im Namen Gottes (Jesu) an den Teufel gerichteter Befehl, Menschen oder Gegenstände zu verlassen bzw. sich eines schädigenden Einflusses auf sie zu enthalten. Der Exorzismus hat seine Voraussetzung in den Folgen des Sündenfalls (dämonische Einflüsse auf die Menschen und die unter dem "Fluch" Gottes stehende Erde). Die Vollmacht zur Vornahme des Exorzismus leitet die Kirche ab vom Auftrag Christi und dem Beispiel der Apostel (Mk 1,25; Lk 4,35; Mk 16,17). Demnach wurde der Exorzismus zunächst an eigentlich Besessenen vorgenommen. Als ursprünglich charismatische Gabe, die jedem Christen zukommen konnte, wird der Exorzismus spätestens gegen das 3. Jahrhundert amtliche, einem besonderen Ordo anvertraute Handlung und Befugnis. Da infolge der Sünde der Teufel über alle Menschen, besonders über die noch unter der Erbsünde und ihren Folgen stehenden Nichtgetauften, Einfluss hat und ausübt, so erscheint seit dem 3. Jahrhundert auch ein Exorzismus für Katechumenen und Täuflinge (Tauf-Exorzismus) aus dem Heidentum. Außerhalb der Taufe wird im römischen Ritus der so genannte kleine Exorzismus für circumsessi ("Umsessene") und für Sachen angewandt, so bei der Weihwasser- und Salzweihe, bei der Weihe der heiligen Öle am Gründonnerstag, dann der so genannte Exorzismus Leonis, das ist die seit Leo XIII. nach den Muttergottesgebeten nach der Heiligen Messe vorgeschriebene Anrufung des heiligen Michael (Beringer I 303/05). Der große Exorzismus an wirklich Besessenen darf nach der weitläufigen Anweisung des Rituale Rom. tit. XI. c. 1, n. 1/21 nur nach sorgfältigster Prüfung, ob Besessenheit und nicht etwa ein anormaler Zustand des leiblichen Organismus vorliegt und (bei Strafe der Suspension) nur mit ausdrücklicher, schriftlich erteilter Erlaubnis des Bischofs vorgenommen werden, und zwar in der Kirche oder an einem anderen religiösen oder ehrbaren Ort, im Hause nur an Kranken. Der Exorzismus der katholischen Kirche Das Buch kann direkt bei KATH.NET in Zusammenarbeit mit der BuchhandlungCHRIST-MEDIA (Auslieferung Österreich und Deutschland) und derBuchhandlung IMMANUEL (Auslieferung Schweiz) bestellt werden. Auslieferungab Anfang Dezember. Es werden die anteiligenPortokosten dazugerechnet. Die Bestellungen werden in den jeweiligenLändern (A, D, CH) aufgegeben, dadurch nur Inlandportokosten. Für Bestellungen aus Österreich und Deutschland: Für Bestellungen aus der Schweiz: Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuExorzismus
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