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| Deutscher Lebensschützer muß für 50 Tage hinter Gitter23. Juli 2005 in Deutschland, keine Lesermeinung Vorwurf: Er hat einen öffentlichen Prozeß im Internet dokumentiert Weinheim (kath.net/idea/red) Annen kann nicht bezahlen Der Lebensschützer hatte den öffentlich geführten Prozeß auf seiner Internetseite www.babycaust.dedokumentiert. Das Landgericht Heilbronn wertete die dortige Nennung des Namens des Arztes als Verstoß gegen den Unterlassungsanspruch des Mediziners und verurteilte Annen zur Zahlung eines Ordnungsgeldes von 5.000 Euro. Da der Lebensschützer nach eigenen Angaben nicht bezahlen kann, muß er nun für 50 Tage in eine Mannheimer Haftanstalt. Er tritt die Strafe am 25. Juli an. Annen hat in der Vergangenheit immer wieder Schlagzeilen gemacht. So erwirkte er im April 2003 ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe, demnach sich Abtreibungsärzte gefallen lassen müssen, daß ihr Handeln mit dem Etikett neuer Holocaust belegt wird. Das Gericht sah damals zwar in der Formulierung einen erheblichen Vorwurf und eine spürbare Kränkung, doch sei dies durch die Meinungsfreiheit im Kampf um eine fundamentale Frage gedeckt. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuPro-Life
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