
Es gebe neben der Ehe auch andere Formen des menschlichen Zusammenlebens, und es sei gut, wenn diese staatlich anerkannt würden. Homosexuelle Verbindungen seinen zwar keine “Ehen”, man müsse ein anderes Wort für sie finden, aber als Formen des Zusammenlebens verdienten sie immerhin unser “Mitgefühl.” Erstaunlich ist, daß (fast) niemand mehr darüber staunt, daß diese Worte von einem katholischen Erzbischof stammen, nämlich vom Päpstlichen Nuntius in Madrid, Mgr. Manuel Monteiro de Castro, der solches vor versammelten spanischen Bischöfen zum Besten gab. Nichts deutet darauf hin, daß der Päpstliche Nuntius diese Entgleisung zurückgenommen und sich dafür entschuldigt hätte. Was der Päpstliche Nuntius in Spanien für eine “andere Lebensform” hält, identifiziert der katholische Glaube als eine der fünf Sünden, die zum Himmel nach Rache schreien (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 1867).
Es ist kein Geheimnis, daß die Homosexuellenlobby längst im Begriff ist, das Haus Gottes durch den Haupteingang zu betreten. Mgr. Monteiro de Castro ist kein Einzelfall. Die Schweizer Bischöfe sind unlängst mit einem ähnlichen Vorschlag an die Öffentlichkeit getreten. Man arbeitet mit der Taktik des Gewöhnungseffektes. Eine Abscheulichkeit wird mit vielen Wenn und Aber so lange wiederholt, bis sich die Gläubigen daran gewöhnen haben und sie für wahr halten. Die Wenn und Aber sind dann schnell vergessen.
Seit Jahrzehnten beherrscht eine revisionistische Theologie und Bibelauslegung fast unangefochten das Feld, wenn es in den katholisch-theologischen Fakultäten und Priesterseminaren um die Sünde Sodoms geht. Die homosexuelle Unzucht wird als Laune und Spielart der Natur hingestellt (auch in der dritten von Card. Walter Kasper herausgegebenen Auflage des Lexikons für Theologie und Kirche). Die biblischen Stellen, welche die gleichgeschlechtliche Unzucht ohne einen Hauch der Zweideutigkeit verdammen, werden skrupellos uminterpretiert. Jetzt schwappt die Welle der Verdrehung mehr und mehr von den Fakultäten auf die Bischöfe über.
Wissenschaftliche Publikationen, die sich dieser Irreführung verschließen, sind so selten wie kostbare Diamanten. Das hat verschiedene Gründe. Einschlägige Autoren finden für ihre Abhandlungen nur schwer einen Verleger. Außerdem wird sich ein karrierebewusster Theologe hüten, seine akademische Zukunft mit einem “politisch inkorrekten” Artikel über die Homosexualität aufs Spiel zu setzen. Darum kommt dem Werk von Alexander Desecar, trotz seines kleinen Umfanges (16 Seiten + 9 Seiten Anmerkungen) eine große Bedeutung zu.
Alexander Desecar: Die Bibel und Homosexualität. Kritik der revisionistischen Exegese. Schriften des Initiativkreises katholischer Laien und Priester in der Diözese Augsburg e.V. Heft 43 (Bezugsadresse: Helmut Volpert, Spielermoos 3, D-88161 Lindenberg. Tel. 08381-2326. E-Mail:
volpert@ik-augsburg.de).
Der Autor (*1933 in Subotitza im serbisch-ungarischen Grenzgebiet) ist emeritierter Professor für Biblische Theologie und hat in Argentinien gelehrt.
Die Kleinschrift von D. besitzt eine präzise Stoßrichtung. D. nimmt sich jene revisionistisch exegetischen Argumente vor, die sich gegen die kirchliche Auslegung der Bibelstellen wenden, in denen die Homosexualität verurteilt wird. Dieser eingeschränkte Ansatz ist zu begrüßen. Es wäre unnötig, das Offensichtliche zu beweisen, daß nämlich die Bibel die Homosexualität scharf verurteilt. Der Wortlaut der biblischen Texte läßt darüber auch bei einem einfachen Bibelleser keine Zweifel aufkommen. Dagegen ist es wichtig, die revisionistischen Argumente, die dem Leser ein X für ein U vormachen wollen, zu durchleuchten und aufzudecken. Dazu leistet D. einen wichtigen apologetischen Beitrag.
D. geht in drei Schritten vor und behandelt zuerst die Homosexualität im AT, dann die Homosexualität im NT und rundet seine Ausführungen mit einigen Schlußbemerkungen ab. Er argumentiert auf der Ebene derselben historischen Prämissen wie seine Gesprächspartner. Der Rezensent möchte nicht verhehlen, daß er diesen Voraussetzungen mit großer Skepsis gegenübersteht.
Im ersten Teil, der dem Alten Testament gewidmet ist, behandelt D. die folgenden Stellen:
1. Gen 19: die Sünde Sodomas und Gomorras
2. Ri 19: Das Verbrechen der Leute von Gibea
3. Lev 18: das apodiktische Verbot von Homosexualität
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4. Lev 20: das kasuistisches Verbot von Homosexualität
5. 1 Sam 18: die Freundschaft Davids zu Jonatan
Die Sünde Sodomas und das Verbrechen der Leute von Gibea wird von vielen revisionistischen Kommentatoren nicht als homosexuelle Unzucht, sondern als Verletzung der Gastfreundschaft erklärt. Sie berufen sich darauf, daß Gen 19 dort, wo es z.B. bei den Propheten erwähnt ist, nicht mit dem Thema “Homosexualität” in Zusammenhang gebracht wird. Das ist freilich ein argumentum e silentio. Außerdem kann man nicht leugnen, daß in Gen 19 und in Ri 19 homosexuelle Verfehlungen eine wichtige Rolle spielen und die erzählten homosexuellen Angriffe den Grad der Sittenlosigkeit unterstreichen.
Keine Zweifel an der Verwerflichkeit der Homosexualität lassen die beiden Gesetzesbestimmungen in Lev 18 und Lev 20:
“Du sollst nicht bei einem Mann liegen wie bei einer Frau; das wäre ein Greuel (Lev 18,22).”
und
“Liegt einer bei einem Mann, wie bei einer Frau, dann haben sie eine Greueltat begangen. Beide werden mit dem Tod bestraft, ihr Blut soll auf sie kommen (Lev 20,13).”
D. unterstreicht, daß die Gültigkeit dieser Bestimmungen weit hinter ihre Verschriftlichung zurückreicht. Die religionsgeschichtliche Interpretation möchte diese Stellen dagegen als bloßes Verbot einer zeitgebundenen homosexuellen heidnischen Tempelprostitution verstehen. Sie beruft sich dazu auf das Wort “Greuel” (hebr. toevah), das sie exklusiv auf götzendienerische Praktiken beziehen möchte. Diese Einengung der Bedeutung des Wortes “Greuel” läßt sich aber aus seinem Gebrauch nicht erhärten. Außerdem stehen die zwei Lev-Stellen nicht in einem kultischen Zusammenhang, sondern sind Teil einer langen Liste von Vergehen gegen den ehelichen Verkehr und die Familie.
Einer Schlaumeierei von Ridderbos antwortet D. geschickt: Ridderbos wirft der christlichen Theologie Inkonsequenz vor, weil sie das Verbot der Homosexualität als ethnisch bleibend annimmt, aber die dafür vorgesehene Todesstrafe ablehnt. Die Antwort D’s: In Joh 8,2-11 lehnt Christus die Todesstrafe für die Ehebrecherin ab, betrachtet aber den Ehebruch weiterhin als Sünde.
Zum Abschluß der Behandlung des Alten Testamentes geht D. auf die Freundschaft Davids zu Jonatan ein, die in einschlägigen Kreisen gerne psychologisierend betrachtet und als ein Beweis für eine Gott wohlgefällige homosexuelle Beziehung präsentiert wird. Dazu D.: “Nüchtern betrachtet, läßt diese Stelle eine solche Schlußfolgerung nicht zu. Ein Mann wie David, der mehrere Frauen und Nebenfrauen besaß, konnte auf nichtsexueller Ebene eine intensivere Freundschaft zu einem Mann als zu einer Frau pflegen.”
Bei der Behandlung des Neuen Testamentes konzentriert sich D. auf drei Stellen:
1. Röm 1,26-27: der biblische locus classicus gegen die Homosexualität
2. 1 Kor 6,9-10: Lasterkatalog
3. 1 Tim 1,8-10: Lasterkatalog
Im größeren Zusammenhang von Röm 1,18-32 deckt der hl. Paulus die ausnahmslose Sündhaftigkeit aller Menschen auf. Diese Sündengeschichte beginnt damit, daß der Mensch zuerst den Schöpfer mit dem Geschöpf vertauscht. Als Folge und Vergeltung ereignet sich eine Vertauschung im sexuellen Bereich:
“Deshalb überließ sie Gott den schimpflichsten Leidenschaften. Ihre Frauen vertauschten den natürlichen Geschlechtsverkehr mit dem widernatürlichen. Ebenso gaben auch die Männer den natürlichen Verkehr mit der Frau auf und entbrannten in ihrer Begierde gegeneinander: Männer trieben mit Männern Unzucht und empfingen so den gebührenden Lohn für ihre Verirrung.”
Die revisionistische Exegese beschreitet verschiedene Wege, um den für sie fatalen Stein des Anstoßes, Röm 1,26-27, aus der Welt zu schaffen:
1.) Sie versucht zu zeigen, daß es dem hl. Paulus nicht in erster Linie um die Homosexualität geht, da er im weiteren auf andere Sünden zu sprechen kommt. Doch genügt ein einfacher Augenschein am Text, um zu sehen, daß der Absturz in die Homosexualität ein gewichtiger Markstein in der Ausbreitung der Sünde darstellt.
2.) Die revisionistische Exegese möchte Röm 1,26-27 auf die in der griechischen Welt verbreiteten Pädophilie eingrenzen. Dagegen spricht, daß der hl. Paulus im Originaltext von Röm 1,27 nicht alters-, sondern geschlechtsspezifisch formuliert.
3.) Die revisionistische Exegese versucht, Röm 1,26 (“Ihre Frauen vertauschten den natürlichen Geschlechtsverkehr mit dem widernatürlichen”) nicht als gleichgeschlechtlichen, sondern als widernatürlichen heterosexuellen Geschlechtsverkehr zu interpretieren. Dagegen weist D. auf den Ausdruck “ebenso” in V.27, der eine Verbindung zwischen der weiblichen Sodomie in Vers 26 und der männlichen in Vers 27 herstellt.
4.) Die revisionistische Exegese führt eine Unterscheidung zwischen homosexuellen Handlungen und “homosexueller Veranlagung” ein. Das negative Urteil des hl. Paulus in Röm 1 treffe nur den Nicht-Homosexuellen, der homoerotische Handlungen begeht, nicht aber den homosexuell “Veranlagten”, weil homosexuelle Handlungen für letzteren nicht widernatürlich wären. Doch D. weist darauf hin, daß diese Unterscheidung in Röm 1 keine nachweisbare Rolle spielt.
Die zweite behandelte neutestamentliche Stelle ist der Lasterkatalog in 1 Kor 6,9-10:
“Oder wißt ihr nicht, daß Ungerechte keinen Anteil am Reiche Gottes haben werden? Gebt euch keiner Täuschung hin! Weder Unzüchtige noch Götzendiener, noch Ehebrecher, noch Weichlinge, noch Knabenschänder, noch Diebe, noch Habsüchtige, noch Trunkenbolde, noch Lästerer, noch Räuber werden Anteil haben am Reiche Gottes.”
Hier ist die Anklage der “Weichlinge” von Interesse. Einige antike Dokumente belegen den Ausdruck “Weichlinge” als Bezeichnung passiver homosexueller Partner (Ptolomäus), verweiblichter Männer (Aristoteles), Männer, die in ihrem sexuellen Verhalten Frauen nachahmen (Plato), oder Transvestiten (Philo).
Auch der darauf folgende Begriff, den die Einheitsübersetzung mit “Knabenschänder” widergibt, läßt sich nach dem griechischen Wortgebrauch nicht auf Päderasten einschränken. Entsprechend übersetzt die Vulgata “masculorum concubitores”, also, solche, die Männer begehren.
Die dritte behandelte neutestamentliche Stelle ist der Lasterkatalog in 1 Tim 1,8-10:
“Wir wissen ja: das Gesetz ist gut, wenn einer es richtig anwendet in der Erkenntnis, daß für einen Gerechten das Gesetz nicht da ist, wohl aber für gesetzlose und widersetzliche, für gottlose und sündhafte, ruchlose und gemeine Menschen, Vater- und Muttermörder, Mordbuben, für Unzüchtige, Knabenschänder, Menschenhändler, Lügner, Meineidige und was sonst noch der gesunden Lehre widerstreitet.”
Im Lasterkatalog von 1 Tim 1 zählt der heilige Paulus (D. spricht vom “deuteropaulinischen Verfasser”) unter anderem die Unzüchtigen, Knabenschänder und Menschenhändler auf. Revisionistische Exegeten interpretieren diese Aufzählung als eine ausschließliche Verurteilung der Kinderschänderei. Doch diese Eingrenzung ist nicht haltbar. Der Begriff “Unzüchtige” meint am ehesten Ehebrecher. Der Terminus “Knabenschänder” bedeutet nach D. wie in 1 Kor 6,9 sowohl Kinderschänder als auch homosexuell aktive Männer, die mit passiven Homosexuellen verschiedenen Alters Unzucht treiben.
Im dritten Teil seiner Kleinschrift schließt D. einige Schlußbemerkungen und hermeneutische Überlegungen an. Zuerst stellt er heraus, daß die Kirche ihre strikte Verurteilung der Homosexualität nicht auf einzelne Bibelstellen abstützt, sondern auf einer kontextuellen Exegese und auf das Naturrecht, ohne aus einzelnen biblischen Stellen absolute Beweise herleiten zu wollen.
Dagegen beruht die pro-homophile revisionistische Exegese auf zwei Hypothesen: der Vermutung einer homosexuellen, naturgegebenen Veranlagung und der Annahme, daß einem “homosexuell Veranlagten” Enthaltsamkeit nicht zuzumuten sei. Diesen zwei Hypothesen hat sich der Bibeltext zu beugen. Wenig kümmert den Revisionisten die Tatsache, daß es niemandem gelungen ist, homosexuelle Tendenzen und Versuchungen auf medizinische oder konstitutionelle Wurzeln zurückzuführen. Behandlungsmethoden und Therapieerfolgen bei Menschen, die ihre homosexuellen Versuchungen überwunden haben, ignoriert der Revisionist, weil nicht ist, was nicht sein darf.
Dem Autor ist für seine mutige Kleinschrift von Herzen zu danken. Möge die lehrende Kirche dadurch angespornt werden, den Glauben mutig zu verkündigen und zu verteidigen, statt sich auf Rückzugsgefechte zu beschränken oder die Verkündigung darauf zu reduzieren, den Glauben und die Moral der jeweiligen “neuen politischen Situation” (Mgr. Manuel Monteiro de Castro) anzupassen.
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