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24. April 2004, 15:29
Abtreibung: Wissenschaftler spricht von 'Massenmord'














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  THEMA 'Abtreibung'

Manfred Spieker: Seit faktischer Freigabe 1974 wurden rund acht Millionen ungeborene Kinder getötet.

Bonn (www.kath.net / idea) Die Reform des Abtreibungsparagraphen 218 im Jahr 1995 ist gescheitert. Zu diesem Ergebnis kommt der Professor für Christliche Sozialwissenschaften an der Universität Osnabrück, Professor Manfred Spieker, in einem Beitrag für die Wochenzeitung "Rheinischer Merkur" (Bonn). Er erinnert darin an die vom Bundesverfassungsgericht 1993 unterstrichene Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht des Gesetzgebers.

Wenn dieser wirklich an einer Verbesserung des Lebensschutzes interessiert sei, müsse es zu einer Reform der Reform kommen. Spieker: "Ein Rechtsstaat kann einen Massenmord an der eigenen Bevölkerung nicht tolerieren. Auch ungeborene Kinder haben Anspruch auf rechtsstaatlichen Schutz." Aus seiner Sicht haben die bisher vier Reformen des Paragraphen 218 den Lebensschutz ungeborener Kinder immer mehr verschlechtert.

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Seit der faktischen Freigabe der Abtreibung 1974 seien "nach unrealistischen Angaben des Statistischen Bundesamtes in Deutschland (West und Ost) rund 4,2 Millionen, nach plausiblen Schätzungen aber rund acht Millionen ungeborene Kinder getötet worden". Der Sozialwissenschaftler sieht diese "Massenvernichtung" als die zentrale Ursache des demographischen Problems. In den nächsten 50 Jahren werde die Bevölkerung Deutschlands von 82,4 Millionen (2002) um rund 13 Prozent auf voraussichtlich 71,6 Millionen sinken.

Bundesländer geben jährlich 42 Millionen Euro für Tötung ungeborener Bürger aus

Nach Spiekers Angaben geben die Bundesländer jährlich 42 Millionen Euro für die Tötung ungeborener Kinder aus. Im Blick auf die Spätabtreibungen kritisiert er, daß es trotz vielfältiger Kritik aus allen Parteien bisher keine parlamentarische Initiative zu einer Begrenzung gebe. Die Zahl der Kinder, die eine Spätabtreibung im letzten Drittel der Schwangerschaft überlebten, werde auf jährlich über 100 geschätzt.

Der Trend zu Spätabtreibungen werde noch gefördert durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die behinderte Kinder als Schaden bewerte und Ärzte zu Unterhaltszahlungen oder gar Schmerzensgeld verurteilt, wenn sie nach einer diagnostizierten Behinderung des Kindes nicht den Weg zur Abtreibung wiesen.

   

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