
Würzburg (kath.net/DT) In Österreich – der Insel der Seligen, wie man gerne sagt – ist alles anders: Da gibt es Ordensleute, die zu den Abteien der alten Orden nach der Augustinus- oder Benediktsregel gehören und nicht in ihrem Kloster leben. Vielmehr sind sie Pfarrer irgendwo in der Umgebung, wohnen auch dort im Pfarrhof und kommen nur zu allen „heiligen Zeiten“ in die Abtei:
Am Sonntagmittag, wenn es ihnen ausgeht (wie man dort sagt), am freien Tag oder auch nur zu den großen hauseigenen Festen. Und doch fühlen sie sich ihrer Abtei zutiefst zugehörig, sind vielleicht einmal als junge Männer aus einer der Stiftspfarren kommend ins Kloster eingetreten und werden dort später auch gerne ihren Lebensabend verbringen.
So spricht man schon einmal verallgemeinernd und durchaus wohlwollend von dem einen großen Orden der „österreichischen Stiftsherren“, hinter dessen Lebensrhythmus die ja durchaus vorhandenen spezifischen Eigenheiten einer benediktinisch, zisterziensisch, augustinisch oder prämonstratensisch geprägten Gemeinschaft zurücktreten.
Das kann man auch kritisch sehen, denn zumindest für die Mönche, die nach der Benediktsregel leben, gehört das klausurierte Dasein im Kloster mit dem mehrfach täglichen feierlichen Gotteslob essenziell zum Lebensprogramm, zu dem, was sie als conversio morum, als Bekehrung der Sitten, ausdrücklich gelobt haben.
Eine Existenz als „Einzelkämpfer“ im Pfarrdienst, dessen Tun und Dasein sich dann scheinbar nicht mehr vom Leben als Weltpriester unterscheidet, passt so gesehen nicht in das Programm eines Mönchsklosters. Bei den Augustiner Chorherren und den Prämonstratensern, die sich immer als Seelsorgsorden verstanden haben, sieht das etwas anders aus.
Freilich legte auch Augustinus großen Wert auf das Gemeinschaftsleben der Priester und wollte dadurch vermeiden, dass sie geistlich und menschlich vereinsamen und eigene Wege gehen. Die asketischen Anforderungen an die Ordensleute, die nach seiner Regel lebten, waren aber stets geringer als bei den Mönchen, die Notwendigkeit des Apostolats außerhalb des Klosters wurde immer gesehen und bejaht. Wer in ein augustinisch geprägtes Kloster eintritt, weiß daher, dass vor allem seelsorgerische Tätigkeit auf ihn wartet.
In manchem benediktinisch ausgerichtetem Haus lässt sich dagegen schon seit Jahren das Phänomen beobachten, dass junge Mitbrüder mit abgeschlossenem Theologiestudium sich nicht weihen lassen, um nicht in der Pfarrarbeit eingesetzt zu werden. Unter Berufung auf den Regelvater Benedikt, der selber nicht Priester war, lässt sich das durchaus rechtfertigen.
Die österreichische Sondersituation, die rechtlich noch durch das Vorhandensein so genannter „inkorporierter“ Pfarreien gekennzeichnet ist – hier ist das Stift selbst Pfarrer, präsentiert dem Bischof einen seiner Mitbrüder zur Ausübung des Dienstes und trägt die Baulast über Kirche und Pfarrhaus – ist historisch jüngerer Natur, stammt im Wesentlichen aus der Zeit des Reformkaisers Josef II.
Der Nachfolger Maria Theresias hatte – vom rationalistischen Geist der Zeit bewegt – bis 1790 rund 1300 aus seiner Sicht untätige Klöster aufgelöst und die übrigen nur durch das Versprechen „nützlicher“ Tätigkeiten, zu denen neben der Armen- und Krankenpflege sowie dem Unterricht eben auch die Pfarrseelsorge gehörte, bestehen lassen.
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Der Priester, staatlich ausgebildet und besoldet, mutierte zum Staatsbeamten – und die Klöster blieben natürlich davon nicht unberührt. Dieser „Josephinismus“, der als System zwar wieder abgelöst wurde, als nach wie vor wirkende Grundtönung aber noch im Lande spürbar ist, bildet den Hauptgrund dafür, dass die Abteien sich leerten und ihre Insassen auf die Pfarren gingen.
Den Bischöfen Österreichs ist das heute noch recht; es gibt Diözesen, in denen bis zur Hälfte der Pfarreien zu Stiften und Orden gehören und von diesen versorgt werden müssen. Das ist der innere Grund dafür, dass die nach dem neuen Kirchenrecht an sich nicht mehr möglichen Inkorporationen von Pfarreien im Nachbarland, da wo sie bestehen, nur in dem Fall aufgelöst werden, wenn ein Stift dem Diözesanbischof gegenüber erklärt, beim besten Willen keinen Pfarrer mehr stellen zu können.
Aber was „macht“ dieser historische bedingte Sonderweg mit den Priestern, wie kommt die Welt- und Ordensgeistlichkeit, wie kommen die Gläubigen damit zurecht? Für viele Katholiken jenseits der Alpen ist es eine gar nicht hinterfragte Grundgegebenheit, dass ihr Seelsorger aus dem Stift X oder der Abtei Y kommt – deren Vorsteher man dann auch regelmäßig zur Firmung bittet.
Sie erwarten einfach, dass das Kloster sie versorgt, halten Kontakt zu den früheren, pensionierten Pfarrern, die jetzt wieder im Stammhaus leben und nehmen gerne dort an den hauseigenen Festlichkeiten oder speziell für die Stiftspfarren organisierten Veranstaltungen teil.
Seltener zwar, aber immer noch kommt auch geistlicher Nachwuchs aus den Pfarren, die meist schon seit Jahrhunderten zum Stift gehören. Das ist für die Klöster ein gutes Argument, der recht einseitigen Lastenverteilung, die die Inkorporation vorsieht, zuzustimmen.
Für die Priester in den alten Orden hat das österreichische System durchaus seine Vorzüge: Durch die Lern- und Ausbildungsjahre in den Abteien wissen sie, dass sie dereinst im Alter wieder dorthin zurückkehren und den Lebensabend mit den ihnen vertrauten Mitbrüdern im bekannten Rhythmus des Klosters verbringen werden.
Mit diesen verbindet sie aber nicht nur die gemeinsame Zugehörigkeit, sondern auch die gleiche spirituelle Prägung je nach Art des Ordens. Sie haben dort in ihren ersten Jahren ein geistliches Rüstzeug erworben, das auch im fordernden Seelsorgseinsatz trägt und sie – wenn sie innerlich dabeibleiben – eher vor dem bewahrt, was leider manchem Weltpriester widerfährt: Den schleichenden Verlust der Fähigkeit zum persönlichen Gebet, häufig eingeleitet durch Nachlässigkeiten beim Vollzug des Stundengebets.
Oft liegen die Pfarreien eines Stiftes nebeneinander, sodass man unter der Woche Gemeinschaft pflegen kann. Auch können gemeinsame Seelsorgsziele definiert werden, kann man einander unkompliziert aushelfen. Manche Ordensspiritualität – wie etwa die starke Betonung des Gemeinschaftsgedankens bei Augustinus – lässt sich gut für die pfarrliche Arbeit nutzbar machen.
In Zeiten sich immer weiter vergrößernder Pfarrterritorien ist es zudem ein Vorteil, dass kein Bischof einem Stift gegen dessen Willen weitere Seelsorgsstellen anvertrauen kann. Schließlich ist man in manchen Häusern auch nicht gezwungen, seinen Lebensmittelpunkt aus der Abtei in die Pfarre zu verlegen, wenn die Entfernung zwischen beiden Punkten dies vernünftigerweise zulässt.
Doch auch die Mitbrüder, die nach Ende ihrer aktiven Dienstzeit wieder ins Haus zurückkommen, werden relativ schnell wieder in das Abteileben integriert. Sie haben ja den Kontakt zum Kloster ihres Eintritts nicht verloren, waren dort regelmäßig zu Gast, wenn sie auch sonst in ihren Gemeinden Wohnung genommen hatten.
Das Problem mancher Missionsorden, die oft ihre liebe Not haben, die Ruhestands-Geistlichen, die bis dahin unter gänzlich anderen Bedingungen gelebt haben, als alte Männer wieder an den klösterlichen Lebensstil und die Tageseinteilung ihrer Jugendjahre gewöhnen zu müssen, stellt sich, angesichts viel engerer Bindungen zwischen Stift und Stiftspfarren, kaum einmal.
Es ist daher – alles zusammengenommen – wohl kein Zufall, dass in manche österreichischen Häuser in letzter Zeit verstärkt Diözesanpriester eingetreten sind. Sie sind auf der Suche nach einer Verbindung von Seelsorger-Dasein und Gemeinschaftsleben, die ihnen in der aktuellen Ausprägung des Weltpriester-Dienstes nicht gegeben zu sein scheint.
Zudem tut man sich im Orden, wenn die Zahl der Konventualen ein bestimmtes Maß nicht unterschreitet, immer noch leichter, der Sonderbegabung oder -ausbildung eines Mitbruders gerecht zu werden. Die Personalnot zwingt die Bischöfe dazu, mehr oder weniger alle ihre Priester in die allgemeine Pfarrseelsorge zu stecken.
In den alten Abteien gibt es durch Schulen oder andere Einrichtungen und nicht zuletzt in der internen Verwaltung der Häuser selber noch andere Arbeitsfelder. Immer wurden und werden dort auch geeignete Angehörige für die Hochschullaufbahn freigestellt.
Dabei verstehen sich die alten Stifte Österreichs nicht als Kirche neben der Kirche – sie nehmen ganz und gar teil am Geschick der Bistümer und der politischen Entwicklung von Land und Kontinent. Aber sie bewahren sich ihre durch Regel und Geschichte bedingten Eigenheiten, sie betonen ihre Selbstständigkeit, waren sie doch häufig schon lange vor den heute bestehenden Diözesen in einer bestimmten Region präsent.
Sie sind ein Segen für das Land, das 31 Stifte der alten Orden hat – eines davon gehört den bisher nicht genannten Trappisten – und sie werden auch morgen und übermorgen noch der Kirche in der Alpenrepublik ein Gesicht geben.
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Foto: (c) www.stift-heiligenkreuz.org |