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27. November 2009, 20:29
Keine Heilige Eucharistie für Abtreibungspolitiker














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  THEMA 'Spanien'

Der Streit um die Abtreibung in Spanien spitzt sich weiter zu. Die katholische Kirche des Landes warnte erneut die katholischen Parlamentsabgeordneten, für die Liberalisierung der Abtreibungsgesetze zu stimmen

Madrid (kath.net/KNA)
Der Streit um die Abtreibung in Spanien spitzt sich weiter zu. Die katholische Kirche des Landes warnte erneut die katholischen Parlamentsabgeordneten, für die Liberalisierung der Abtreibungsgesetze zu stimmen. Wer dem neuen Gesetz seine Stimme gebe, begehe öffentlich eine Sünde und könne folglich nicht mehr die Kommunion empfangen; diese mehrfach geäußerte Feststellung wiederholte der Sprecher der Spanischen Bischofskonferenz, Juan Antonio Martinez Camino, am Freitag. Anlass war die erste Billigung der Gesetzesreform durch das spanische Parlament.

Am Donnerstag hatte sich in erster Lesung eine knappe Mehrheit von 183 zu 162 Abgeordneten des Parlaments für den Reformtext ausgesprochen, der die bisherige Indikationslösung durch eine Fristenreglung ersetzen soll. Laut den Plänen der sozialistischen Regierung sollen Schwangerschaftsabbrüche künftig bis zur 14. Woche und in Ausnahmefällen bis zur 22. Woche straffrei sein. Besonders umstritten ist, dass Mädchen ab 16 Jahren ohne Einverständnis und

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Wissen ihrer Eltern eine Abtreibung vornehmen lassen dürften.

Sozialisten, baskische Nationalisten und mehrere Linksparteien lehnten den Einspruch der konservativen Volkspartei gegen das Vorhaben ab. Es könnte bereits in wenigen Monaten endgültig verabschiedet werden könnte. Bibiana Aido, Spaniens Ministerin für die Gleichstellung der Frau, deutete mittlerweile an, sich bei der Regelung der Minderjährigen verhandlungsbereit zu zeigen.

Die Bischofskonferenz erklärte, die Kirche sei gegen die «Kultur des Todes»; dies erwarte sie auch von den katholischen Parlamentariern. Zu ihnen gehören zahlreiche Sozialisten wie Außenminister Moratinos oder Kongresspräsident Jose Bono. Wer für das Gesetz stimme, könnte erst wieder zur Kommunion zugelassen werden, wenn er öffentlich Reue zeige und eingestehe, einen Fehler begangen zu haben.





(C) 2009 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

   

Lesermeinung

 christawaltraud am 28.11.2009
Handlungsbedarf
Überlebenschancen eines Föten in der 22.SSW liegen bei ca. 20%, ab der 24. SSW bei 60-80%. Aber entspricht dabei das vorgeburtlich festgestellte Schwangerschaftalter dem Zustand des Kindes tatsächlich??? In den "Leitlinien für Reanimation von Frühgeburten an der Grenze der Lebensfähigkeit" heißt es betreffend die "Frühgeburten in der 22SSW." (und darum geht es ja bei den Plänen der sozialistischen Regierung in sogenannten Ausnahmefällen) heißt es: "...Kinder, die zu dieser Zeit geboren werden, sind nicht lebensfähig.Entsprechend ihrer Würde werden sie im Sterben betreut...." Hier wurde kein Leerzeichen nach dem Punkt übersehen, so steht es in einem fortlaufenden Satz!
Und noch etwas: 50.000.000 (Millionen!) Kinder durften 1991 nach der Statistik (ohne Dunkelziffer!) das Licht der Welt nicht erblicken; 1999 nannte die Statistik 70.000.000 (Millionen!). Inzwischen dürften noch höhere Zahlen vorliegen. Das ist eindeutig Mord, und es ist an der Zeit, dass die Kirche durch Exkommunikation gegenüber den Verantwortlichen (nicht gegenüber den Müttern, die sind selbst Opfer!) in der Öffentlichkeit Zeichen setzt und darauf aufmerksam macht.
In Christus und Maria
 
 a.t.m am 27.11.2009
Beispielhaft
Mögen sich alle Bischöfe an diesen hochlöblichen Beispiel orientieren, und ebenfalls ein Kommunionverbot für alle Politiker aussprechen die sich für die Abtreibung, (also für die ermordung Ungeborener sind) einsetzen, anstatt sie wie in österreich diese auch noch mit einen Kirchlichen Orden zu ehren. Allerdings wäre es auch noch wichtig zu erwähnen das jemand der sich offen für die Abtreibung einsetzt nach Kirchenrecht sogar zu exkommunizieren wäre oder bereits ist, Wichtig ist auch noch, das diese nichtzulassung zur Kommunion erst dann aufgehoben wird wenn die Abtreibungsgesetzt wieder rückgängig emacht wurden, daher genügt in diesem Falle die offizielle Entschuldigung nicht, die ermordung des Ungeborenen Lebens geht aber ungehindert weiter.
 

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