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07. Oktober 2009, 12:32
Menschenrechte – ein positives oder ein Naturrecht?














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  THEMA 'Menschenrechte'

Abtreibung, aktive Sterbehilfe, Behinderte – der Begriff der Menschenwürde muss für manchmal diametral gegenüberstehende Lebensentwürfe herhalten. Von Michael Stallknecht / Die Tagespost.

Tutzing (kath.net/DT) Früher hätte Walter Jens nie leben wollen, wie er jetzt lebt: seine Bildung und seine Familie zunehmend vergessend, auf fremde Hilfe angewiesen. Gemeinsam mit Hans Küng hatte er für die aktive Sterbehilfe plädiert – mit dem Argument, dass Menschenwürde sich immer realisieren müsse in menschenwürdigen Bedingungen und menschenwürdigen Zuständen.

Artikel 1,1 des Grundgesetzes, obgleich als absolute Grenze allen staatlichen Handelns deklariert, ist höchst zwiespältig: Bewusst wollten die Verfassungsväter einem religiös und politisch pluralistischen Staat keinen festen Verständnisrahmen aufzwingen.

Nach den eindeutigen Erfahrungen des Nationalsozialismus konnten sie auch kaum ahnen, dass es sechzig Jahre später einmal zwei so grundlegend verschiedene Begriffe von Menschenwürde geben würde, dass die Unantastbarkeit in ein und denselben Fällen für einander vollständig entgegengesetzte Beurteilungen sorgen würde.

Wäre die Legalisierung aktiver Sterbehilfe für die einen ein Dammbruch, so war sie für Walter Jens gerade Ausdruck von Würde.

Ist die Stammzellenforschung für die einen Experiment am ungeborenen Leben, so verweist die andere Seite auf die Forschungsfreiheit als Ausdruck des Grundgesetzes und den Gewinn für die bereits Geborenen.

Halten die einen es für eine Beschränkung des Selbstbestimmungsrechts der Frau, ein behindertes Kind auszutragen, so ist für Gegner hier der straffreie Mord eingeführt.

„Selbstbestimmung ist heute unsere Personenvorstellung, und dem muss der Lebensschutz sich einfügen“, beschrieb Heiner Aldebert auf einer Tagung der Politischen Akademie jüngst in Tutzing. Aldebert ist evangelischer Pfarrer und beschäftigt sich an der Koordinationsstelle für Medizinethik der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern derzeit vor allem mit dem Umgang mit demenzkranken Menschen.

Diese begännen, „in eine andere Welt abzugleiten“. Das würden die Betroffenen und ihre Angehörigen oft nicht mehr akzeptieren. „Er ist nicht mehr mein Mann“, sagte Walter Jens' Frau Inge, er erfreue sich ja nur noch an „Leberkäsweckle“.

Ein solcher Begriff von Menschenwürde impliziert, was die Rechtfertigungslehre im Naturrecht immer ausgeschlossen hatte: dass die Würde der Person abhängig ist von Leistungen. Eine Durchschnittsnorm von Fähigkeiten werde hier zum Maßstab der als Würde garantierten Autonomie, sagt Aldebert.

Dass Walter Jens in der Freude am Leberkäsweckle einen sehr deutlichen Lebenswunsch bezeuge, interessiere seine Frau anscheinend wenig.

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Vehement plädierte Robert Antretter, zwischen 1980 und 1998 für die SPD Abgeordneter im Deutschen Bundestag und Bundesvorsitzender der Vereinigung Lebenshilfe, daher auf der Tagung für die Wahrung des naturrechtlichen Menschenwürdebegriffs.

60 Prozent aller unter dem Verdacht auf Down-Syndrom abgetriebenen Kinder wären laut Schätzungen gar nicht behindert zur Welt gekommen, prangert Antretter die Präimplantationsdiagnostik an.

Schon im Grundsatz aber sei „mit weiteren Angriffen auf den Wert- und Achtungsanspruch zu rechnen“, wo ein Leben mit Behinderung oder schwerer Krankheit zunehmend als lebensunwert begriffen wird. Im Europarat, berichtet Antretter, behandele man die Sterbehilfe offen unter dem Begriff der Euthanasie.

Mittlerweile sähen sich alte Menschen in den Niederlanden, Vorreiter bei der aktiven Sterbehilfe, geradezu gezwungen, sich töten zu lassen. Der Selbstmord ist kommerzialisiert, so Antretter. Was man dürfe, werde eben auch getan.

Ein grundlegendes Problem, das in der Moderne schon unendlich viele Gestalten gefunden hat: Positives Recht steht gegen natürliches und Mehrheit gegen Wahrheit. „Ich bin überzeugt, dass ein Staat, wo die Mehrheit alles entscheidet, auch darüber was gut und böse ist, auf die Dauer dem Nihilismus anheimfallen muss“, sagt deshalb Antretter, Mitglied im Zentralkomitee der Deutschen Katholiken.

Die Menschenwürde, fordert er daher, müsse im Rahmen einer natürlichen Hierarchie von Werten dringend jeder Diskussion entzogen werden. Wenn man über bestimmte Dinge zu lange rede, erschienen Verbote nämlich bereits aufgeweicht. Worin auch der moderierende Michael Spieker ihn unterstützt: „Es hat einen guten Sinn, dass um die Menschenwürde ein Tabu errichtet ist.“

Dass man nicht „über alles reden“ könne, hört der Zeitgeist freilich nicht allzu gerne. Auch der evangelische Pfarrer Aldebert findet prinzipielle Herangehensweisen denn auch problematisch. Argumente zählten, keine Denkverbote. Es sei nicht sinnvoll, wenn „wir als Kirchen nicht über die Möglichkeiten aktiver Sterbehilfe nachdenken dürfen“.

Der Diskurs ist hier der Höchstwert. Um genau das zu verhindern, argumentiert Ernst-Wolfgang Böckenförde bekanntlich für die Anerkennung einer theologischen Grundlage auch im modernen Staat und sieht der Moraltheologe Dietmar Mieth in der Menschenwürde „auch eine Unverfügbarkeit von mir über mich“.

Weshalb über Aktive Sterbehilfe nicht einmal die Betroffenen selbst abstimmen dürfen. Würde besaß nämlich in der Rechtfertigungslehre gerade auch der, der sie nicht selbst wahren konnte oder auch wollte.

Aldebert dagegen, im Praktischen sicher verdienstvoll, findet in seiner Diskursorientiertheit logischerweise auch problematisch, dass die Kirchen in der Abtreibungsfrage dogmatisch argumentierten, wo sie in anderen Bereichen durchaus biologische Kriterien anwendeten. Etwa im Fall des Hirntods, den Robert Antretter dringend neu problematisieren möchte: Am Lebensende werde der Mensch mit dem Hirntodkriterium bereits jetzt auf intellektuelle Fähigkeiten reduziert und mit einer Organentnahme in einen oft noch laufenden Sterbeprozess eingegriffen. Es gebe in der Transplantationsmedizin, assistiert Aldebert wertneutral, einen Konflikt zwischen einer „nutzen- oder interessenorientierten Ethik“, welche die Gesundheit des Empfängers bevorzugt, gegenüber einer „wertorientierten Ethik“, welcher der Sterbeprozess personal und damit werthaltig ist. Dass Biologisierung und Technisierung bereits Ausdruck des Problems statt Teil der Lösung sind, machte auf der Tagung auch Maria E. Fick, Mitglied der Bioethik-Kommission der Bayerischen Staatsregierung, deutlich. Fick unterscheidet zwischen „Medizinern“ und „Ärzten“. Die ethische Komponente müsse wieder gestärkt werden, der Arzt nicht weiter zum „Leistungserbringer“ degradiert werden, der den Kunden / Leistungsempfänger notfalls abschafft, wenn der selbst nichts mehr leistet. Dringend müsse vor allem „die abgeflachte Landschaft des Beistands“ wieder gestärkt werden – die immer zuerst von einem zivilgesellschaftlichen Engagement der Menschen untereinander ausgehe. Die Hospizbewegung sei hier ein großes Vorbild.

Zwei vollständig in sich abgeschlossene Perspektiven, scheint es in der Politischen Akademie in Tutzing, prallen im Menschenwürdebegriff aufeinander: Auf der einen Seite stehen Selbstbestimmung, technische Naturwissenschaft, Situationsethik und Diskurs; auf der anderen die Unverfügbarkeit der Person, moralische Letztbegründungen und eingeschränkte Geltung von Mehrheitsbeschlüssen.

Der alte Streit zwischen der Moderne und der Wahrheit ist also keineswegs am Ende. Die Technisierung schreitet fort, das Naturrecht steht seit Jahrzehnten unter Beschuss. Vielleicht hätten die Väter des Grundgesetzes die Menschenwürde doch nicht ganz so pluralistisch für sich sprechen lassen sollen.

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