
Karlsruhe (kath.net)
In Deutschland können die Eltern ihre Kinder nicht wegen religiöser Bedenken vom Sexualkundeunterricht oder Karnevalsveranstaltungen befreien lassen. Dies hat der Bundesverfassungsgerichtshof festgestellt. In dem Urteil wurde mitgeteilt, dass die Schulpflicht dann Vorrang hat, wenn die Schule Neutralität und Toleranz gegenüber den erzieherischen Vorstellungen der Eltern wahrt. Anlass für die Entscheidung war die Verfassungsbeschwerde zwei dem baptistischen Glauben anhängenden Eltern zweier Kinder aus Ostwestfalen, die bereits in früheren Instanzen zur Zahlung von Bußgeld verurteilt worden, weil die Eltern die Kinder nicht beim Karneval und an einem Theaterprojekt, in dem es um Sexualität ging, teilnehmen lassen wollte. Das Gericht stellte jetzt klar, das Glaubensfreiheit und Elternrechte durch den ebenfalls in der Verfassung verankerten Erziehungsauftrag des Staates beschränkt werden.
Werbung
|