
Midyat (kath.net/idea/igfm) Erster Erfolg in den Rechtsstreitigkeiten um das Kloster Mor Gabriel in der Südosttürkei. Örtliche Politiker bemühen sich seit vergangenem August um die Enteignung der für die syrisch-orthodoxe Kirche wichtigsten Einrichtung. Nach monatelangem Streit um Ländereien des mehr als 1.600 Jahre alten Klosters hat nun ein Gericht in der Kreisstadt Midyat zugunsten der Abtei entschieden und Gebietsansprüche von drei benachbarten Dörfern abgewiesen.
Die Integrationsbeauftragte der deutschen Bundesregierung, Staatsministerin Maria Böhmer (Berlin), bezeichnete die Gerichtsentscheidung als „wichtiges und ermutigendes Signal für die Christen und alle anderen nicht-muslimischen Minderheiten in der Türkei“. Die CDU-Politikerin setzt sich seit langem für eine Lösung in dem Rechtsstreit ein, die die Interessen der christlichen Minderheit berücksichtigt. Zuletzt warb sie auf ihrer Türkei-Reise Anfang April in Gesprächen mit Ministern für eine entsprechende Einigung. Zudem erörterte sie das Thema mit Erzbischof Samuel Aktas. Nach ihren Angaben sind die noch ausstehenden Verfahren „der Lackmustest für die Religionsfreiheit in der Türkei“. Die ersten Zeichen seien richtig gesetzt.
Noch kein Grund für Jubel
Das Gerichtsurteil zugunsten des Klosters Mar Gabriel und gegen die Gebietsansprüche von drei Gemeinden im Südosten der Türkei gibt nach Meinung der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) aber noch keinen unmittelbaren Anlass zur Freude. Mit dem Urteil wurden lediglich die seit den 30er Jahren dokumentierten Verwaltungsgrenzen der Gemeinden festgestellt.
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Bei den auf Juni vertagten Gerichtsverfahren geht es dann um die Feststellung von Flurstücken innerhalb der Klostergrenzen, die als Wald oder brachliegende Flurstücke deklariert werden können. Nach türkischem Recht müssen Wald oder brachliegende Flurstücke dem Staat übereignet werden, auch dann, wenn sie sich innerhalb der Klostergrenzen befinden.
Die IGFM hält es daher für zu früh, von einem Entgegenkommen gegenüber religiösen Minderheiten zu sprechen, sondern verlangt weiterhin höchste Aufmerksamkeit.
Mitte 2008 wurde bekannt, dass im Südosten der Türkei (Region Mardin) kurdische und arabische Clans begannen, Landbesitz alteingesessener Christen zu besetzen. Die zurzeit in der Region durchgeführte Kataster-Erfassung berücksichtigte dabei lediglich die neuen Besitzverhältnisse ohne genauere Überprüfung bzw. Hinterfragung von behaupteten Besitztiteln. Erleichtert wurde dieses Vorgehen dadurch, dass die syrisch-orthodoxen Christen in der Regel nicht über schriftliche Besitztitel verfügen.
Dem Kloster Mar Gabriel wurde der Landbesitz gleich von drei Gemeinden streitig gemacht, darunter mit der abstrusen Behauptung, dass vor der Errichtung des Klosters an gleicher Stelle früher eine Moschee gestanden haben soll. Das Kloster ist seit 397 n. Chr. urkundlich erwähnt, also Jahrhunderte vor Mohammeds Geburt.
Angesichts der existentiellen Bedrohung der syrisch-orthodoxen Christen fordert die IGFM ihre Anerkennung im Sinne des Lausanner Vertrages von 1923 als rechtlich gesicherte Minderheit in der Türkei. Bis heute werden die syrisch-orthodoxen Christen bei der Gleichstellung von nichtmuslimischen Minderheiten konsequent übergangen.
Das im Jahr 397 gebaute Kloster im Gebiet Tur Abdin (Berg der Gottesknechte) ist geistlicher, geistiger und kultureller Mittelpunkt für rund 3.000 aramäische Christen in der Türkei. Insbesondere ist das Kloster für die Priesterausbildung wichtig. Aufgrund von Verfolgung, Ermordungen und staatlicher Unterdrückung sowie durch Übergriffe fanatischer Muslime flohen in den vergangenen Jahrzehnten mehr als 300.000 syrisch-orthodoxe Kirchenmitglieder nach Europa. In Deutschland leben etwa 90.000. Über 95 Prozent der 72 Millionen Einwohner der Türkei sind Muslime. Die Zahl der Christen liegt bei 120.000.
Foto: (c) suryoyena.org |