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24. August 2008, 10:12
Der Staat muss die Leistungen kinderreicher Familien anerkennen














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  THEMA 'Familie'

Österreichs Familien-Bischof Klaus Küng über das Ehe-Verständnis von Kirche und Staat. Von Stephan Baier / Die Tagespost.

St. Pölten (kath.net/Die Tagespost)
DT: Jahrhundertelang meinten Staat und Kirche in Europa ungefähr dasselbe, wenn sie von „Ehe“ sprachen. Ist durch das moderne Scheidungsrecht und die in vielen Staaten erfolgte Rechtsangleichung für homosexuelle Partnerschaften dieser Konsens endgültig beseitigt?

KÜNG: Wenn man die Entwicklung der letzten Jahre im Bereich der Familiengesetzgebung beobachtet, gelangt man tatsächlich zum Eindruck, dass der jahrhundertelange Konsens zwischen Staat und Kirche innerlich weitgehend ausgehöhlt und eine Trendwende bis auf weiteres nicht in Sicht ist.

DT: In Österreich hatten sich SPÖ und ÖVP bereits auf ein neues Rechtsinstitut für homosexuelle Paare geeinigt, analog zum Eherecht. Nur am Zerbrechen der Koalition ist die Einführung der Homo-„Ehe“ nun gescheitert. Sind Sie von der „christlich-sozialen“ ÖVP enttäuscht?

KÜNG: Soweit ich informiert bin, waren in diesem Zusammenhang die Diskussionen in der ÖVP bis zum Schluss heftig. Es gab allerdings wegen des Drucks seitens der EU und wegen der geführten Koalitionsgespräche einen Mehrheitskonsens, dass „etwas“ in dieser Richtung geschehen müsse. Zuletzt dürfte – innerhalb der ÖVP – die Meinung überwogen haben, dass alles zu vermeiden sei, was die Gleichsetzung einer homosexuellen Partnerschaft mit einer Ehe zwischen Mann und Frau bedeutet. Der Abschluss einer solchen Lebenspartnerschaft sollte nach dieser Meinung außerdem nicht vor dem Standesamt, sondern vor der Bezirkshauptmannschaft stattfinden. Klar war es aber nicht, ob diese Meinung obsiegt. Ob ich enttäuscht bin? Der fortschreitende Identitätsverlust der ÖVP bereitet jedenfalls Sorge.

DT: Findet die Kirche bei den Parteien in Österreich mit ihren Vorstellungen zu Ehe und Familie noch Gehör?

KÜNG: Die Situation ist schwierig: Von den beiden Großparteien entspricht bezüglich Ehe und Familie weiterhin die ÖVP eher den christlichen Wertvorstellungen, sie sieht sich jedoch auf Grund des massiven gesellschaftlichen Wandels zu Kompromissen genötigt. Die neue Partei „Die Christen“ versucht kompromisslos christliche Wertvorstellungen zu vertreten, hat aber in der derzeitigen politischen Konstellation aufgrund ihrer Zusammensetzung und der gewählten Vorgangsweisen wohl kaum eine Chance, politisches Gewicht zu erlangen. Auch die FPÖ hat in manchen Themenbereichen Vorschläge lanciert, die den christlichen Wertvorstellungen in etwa entsprechen, in anderen Bereichen bewegt sie sich jedoch auf anderen Wegen. Die Kirche wird jedenfalls immer die christlichen Wertvorstellungen vertreten und dazu ermutigen, sie zu verwirklichen, weil die Kinder bejahende Familie auf der Grundlage der Ehe zwischen Mann und Frau für die Zukunft der Gesellschaft unersetzbar ist.

DT: Das Eheverständnis auch vieler Getaufter ist von der gesellschaftlichen Wirklichkeit und vom staatlichen Recht geprägt. Spricht das nicht für eine gründlichere Ehevorbereitung?

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KÜNG: Es ist der Kirche bewusst, dass sie im Hinblick auf Ehe und Familie eine große Verantwortung hat. Die Ehevorbereitung ist ein sehr großes Anliegen, wobei zu bedenken ist, dass die „entfernte“ Ehevorbereitung schon beim Kleinkind beginnt. Es braucht eine wirksame PR-Arbeit für Ehe und Familie, eine gut orientierte Jugendarbeit, „Elternschulen“, aber auch eine solide Ehevorbereitung im engen Sinn.

Es ist nicht zu übersehen, dass in all diesen Bereichen seitens der Kirche große Anstrengungen notwendig sind, um die angesprochene Verantwortung tatsächlich wahrnehmen zu können.

DT: Ist die Unauflöslichkeit der Ehe heute noch allgemein vermittelbar?

KÜNG: Die Scheidungsrate der vergangenen Jahre ist derart hoch, dass wahrscheinlich nicht wenige die Aussage, die Ehe sei unauflöslich, als unrealistisch betrachten.

Unauflöslichkeit ist dennoch ein Wesensmerkmal der Ehe, wichtig für die Kinder, die das Dach der Treue und des Zusammenhaltes ihrer Eltern für ihre Geborgenheit und ihre gesunde Entwicklung brauchen, aber auch für das Ehepaar selbst, denn die Unauflöslichkeit der Ehe ist ein wichtiger Schutz für die Würde der Person, vor allem aber wesentlicher Ausdruck der gegenseitigen Liebe, die sich ganz bewusst und ohne Vorbehalt schenkt.

Es ist auch heute möglich, treu zu sein insbesondere mit Hilfe des Glaubens an Christus. Wer in diesem Glauben eine Ehe eingeht und eine Familie gründet, wer bei der Bewältigung der Schwierigkeiten die Hilfen des Glaubens in Anspruch nimmt, hat sehr große Chancen, dass die Liebe hält, allmählich reifer und tiefer wird.

DT: Wie sind die Mindeststandards für eine katholische Ehevorbereitung in Österreich definiert?

KÜNG: Die Österreichische Bischofskonferenz hat vor einem Jahr die Standards neu festgelegt. In allen Diözesen ist Ehevorbereitung verpflichtend, die Mindestdauer ist wenigstens ein Tag, begrüßenswert sind längere Angebote, um eine intensivere Auseinandersetzung zu ermöglichen.

Die Inhalte betreffen Ehe und Familie im Plane Gottes, die Ehe als Sakrament, ihre Wesensmerkmale, die Ehe als Berufung, christliche Gestaltung des Ehe- und Familienlebens im Alltag, Sexualität in der Ehe, verantwortete Elternschaft und partnerschaftliche Kommunikation. Derzeit sind wir dabei, die Voraussetzungen zu schaffen, um diese Standards in den Diözesen umzusetzen.

DT: Sollen Priester eine kirchliche Trauung ablehnen, wenn die Brautleute die Tragweite der sakramentalen Ehe nicht erkennen oder nicht uneingeschränkt bejahen können?

KÜNG: Es ist Aufgabe des Trauungspriesters, sicherzustellen, dass Brautleute wissen, was notwendig ist, um eine gültige Ehe zu schließen: Wesentlich ist das freiwillig gegebene, gegenseitige Ja-Wort ohne einschränkende Bedingungen, auch das Ja zu Kindern, wenn Gott sie schenkt.

Sollte dieser grundlegende Konsens nicht vorhanden sein, kann ein Paar nicht zur Trauung zugelassen werden. Immer ist zur Abklärung ein gründliches Gespräch des Priesters mit dem Brautpaar nötig. Manchmal kann ein Aufschub der Trauung angebracht sein, es kommt auch vor, dass eine Zulassung zur Trauung nicht möglich ist.

DT: Welche Rolle sollen das Ja zu Kindern und die Frage der Empfängnisregelung in der Ehevorbereitung spielen?

KÜNG: Eine Ehe, die unter der Bedingung geschlossen wird, keine Kinder haben zu wollen, ist ungültig. Die Fragen der verantworteten Elternschaft und der Empfängnisregelung sind schon aus diesem Grund wichtige Themen der Ehevorbereitung.

Zudem hat die Frage der Empfängnisregelung auch mit der ehelichen Hingabe zu tun. Die „Mariatroster Erklärung der österreichischen Bischöfe“ vom Jahr 1968 mag manche Defizite aufweisen, ihre damalige Feststellung, dass sich an der Liebe und an der Ehe vergeht, wer „grundsätzlich aus egoistischer Einstellung die Nachkommenschaft in der Ehe ausschließt“, ist jedenfalls ganz zutreffend.

Verhütung birgt einen Widerspruch in sich, der die gegenseitige volle Hingabe der Ehegatten untergraben kann, sodass der Geschlechtsakt nicht mehr ist, was er sein sollte, nämlich „Ausdruck eines vorbehaltlosen gegenseitigen Sich-Schenkens der Gatten“ (Familiaris Consortio 32).

DT: Was können die kirchliche Verkündigung und die Ehevorbereitung für das Ja junger Paare zu Kindern leisten?

KÜNG: Letztlich geht es darum, junge Paare zu motivieren, großzügig zu sein, denn jedes Kind ist ein Geschenk Gottes, eine große, schöne Aufgabe. Es ist auch notwendig, sie an ihre Verantwortung gegenüber Gesellschaft und Kirche zu erinnern. Die zu geringe Kinderzahl gehört zu den größten Problemen unserer heutigen Gesellschaft. Es ist aber auch klar, dass hier noch andere Aspekte eine Rolle spielen.

Der Staat müsste die besonderen Leistungen der kinderreichen Familien für die Gesellschaft ideell und finanziell anerkennen und mit einer eindeutigen Förderung der kinderreichen Familie auf der Grundlage der Ehe Rahmenbedingungen mit echten Anreizen zu einer gesunden Entwicklung schaffen. Das wäre dringend geboten und nicht mehr als recht.


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