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09. April 2008, 12:08
Es ist ungerecht, Ungleiches gleich zu behandeln














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  THEMA 'Homosexualität'

Günter Danhel, Direktor des „Instituts für Ehe und Familie“ in Wien, zur geplanten Homo-„Ehe“ in Österreich.

Wien (www.kath.net / tagespost) „Der Staat hat nicht die Aufgabe, für jede beliebige Beziehung unter Menschen eine Rechtsform zur Verfügung zu stellen.“ Das sagt Günter Danhel, Direktor des „Instituts für Ehe und Familie“ in Wien, im Interview mit der „Tagespost“ zur geplanten Homo-„Ehe“ in Österreich. Das Interview führte Stephan Baier.

Tagespost: Die beabsichtigte Fast-Gleichstellung homosexueller Beziehungen mit der Ehe wird damit begründet, hier werde eine Diskriminierung beseitigt ...

Danhel: Der Staat hat nicht die Aufgabe, für jede beliebige Beziehung unter Menschen eine Rechtsform zur Verfügung zu stellen. Es ist auch unlogisch, die Probleme homosexueller Menschen in den Zusammenhang von Familienpolitik zu stellen. Denn hier geht es nicht um neue Lebensformen im Verhältnis von Mann und Frau und in der Geschlechterfolge. Wenn hier eine Minderheit vor Diskriminierung geschützt werden soll, dann darf das nicht – wie beabsichtigt – durch Annäherung an das Eherecht erfolgen.

Alle Regelungen, die den Leitbildcharakter von Ehe und Familie im Bewusstsein und in der Praxis der Gesellschaft gefährden, sollten revidiert werden. Werden bestimmte „neue“ Lebensformen wie etwa die gleichgeschlechtliche Partnerschaft gefördert, führt das zur Diskriminierung anderer solidarischer Lebensweisen jenseits von Ehe und Familie. Auch Geschwister oder Nachbarn tragen oft füreinander Verantwortung. Alle denkbaren Lebensformen Ehe und Familie gleichzustellen, würde die sachlich begründete spezifische Stellung von Ehe und Familie aushöhlen.

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Dennoch hat die ÖVP ihren langjährigen Widerstand gegen eine Rechtsform für homosexuelle Paare aufgegeben. Warum?

Ich sehe dafür keinen vernünftigen Grund. Es gab eine interne Manipulation, denn in der ÖVP-„Perspektivengruppe“ gab es ein ganz anderes Ergebnis: Von den hier erarbeiteten vier Möglichkeiten, rechtliche Diskriminierungen homosexueller Paare zu beseitigen, blieb im öffentlich präsentierten Papier nur ein Weg übrig.

In der ÖVP wird nur mehr darüber gestritten, ob diese Partnerschaft vor dem Notar oder vor dem Standesbeamten zu schließen ist. Ist das ein wesentlicher Unterschied?

Ein wesentlicher Unterschied ist das nicht mehr. Aber die Zeremonie vor dem Standesbeamten fördert die Tendenz, diese Lebenspartnerschaft in materieller und formeller Hinsicht eheähnlich auszugestalten. Das wäre verhängnisvoll, weil hier Ungleiches gleich behandelt wird.

Warum wird die finanzielle Förderung von Familien oft als Privilegierung kritisiert?

Familien erfüllen den „Generationenvertrag“, indem sie durch ihre Kinder der gesamten Gesellschaft „Humanvermögen“ zur Verfügung stellen. Sie leisten darüber hinaus durch Erziehung, Betreuung und Pflege unersetzliche Beiträge zum Gemeinwohl. Jede finanzielle Zuwendung an Familien, sei es im Steuerrecht oder durch Transferzahlungen, ist unter dem Gesichtspunkt der Leistungsgerechtigkeit zu sehen.

Wenn dem Staat das Wesen von Ehe und Familie nicht mehr klar ist, sollte er sich dann nicht ganz aus diesem Bereich zurückziehen?

Nein, denn Lebensmöglichkeiten zu eröffnen und zu stärken gehört zur ethischen und ordnungspolitischen Gesamtverantwortung des Staates im Interesse aller seiner Bürger.

Was legitimiert staatliche Interventionen hinsichtlich Ehe und Familie?

Der Staat soll Ehe und Familie unterstützen – aus seinem eigenen Interesse. Ihre Förderung geschieht nicht, wie oft behauptet wird, um nichteheliche Verbindungen zu diskriminieren, sondern um die Leistungen zu würdigen, die Ehe und Familie für die Zukunft des Gemeinwesens erbringen.

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