
Wien (www.kath.net) Erstmals spricht der Oberste Gerichtshof Eltern die gesamten Lebenshaltungskosten für ein Kind zu, dessen Behinderung während der Schwangerschaft hätte erkannt werden können. Es haftet das Spital.
Bestürzt darüber zeigt sich ÖVP-Behindertensprecher, Franz-Joseph Huainigg. „Der OGH bedenkt nicht die weitreichenden Konsequenzen seines Urteils, wenn er den Eltern nicht nur den Mehraufwand durch Pflege und Betreuung, sondern den gesamten Unterhalt zuerkennt“, sagte er in einer Aussendung am Dienstag.
Damit werde die Lebensexistenz dieses Kindes aufgrund seiner Behinderung in Frage gestellt. „Das hat natürlich ganz generell auch weitreichende Auswirkungen auf die Existenzberechtigung von Menschen mit Behinderung“, kritisierte der Abgeordnete.
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Der mittlerweile sechsjährige Bub sei heute ein aufgeweckter, intelligenter Mensch, der trotz Pflegebedarfs ein Recht auf Leben habe, betonte er. „Lebensfreude und Lebenskraft sind nicht nur von Menschen ohne Pflegebedarf gepachtet. Die OGH-Richter haben sich offensichtlich nicht mit der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung auseinander gesetzt“, zeigt sich Huainigg fassungslos.
Selbst bei einer richtig erstellten Diagnose wäre keine Therapie oder Behandlung möglich gewesen, sagte Huainigg. Es könne nicht sein, „dass der Schadenersatz-Anspruch für die gesamte Existenz des Kindes zuerkannt wird“, betont der ÖVP-Behindertensprecher.
Die Gesetze müssten dahingehend geändert werden, „dass Eltern jene Unterstützung für ihr behindertes Kind bekommen, die ihnen ein gleichberechtigtes integriertes Leben in der Gesellschaft ermöglicht“, betonte er.
„Es kann nicht sein, dass die Eltern behaupten müssen, sie hätten ihr Kind jedenfalls abgetrieben, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Letztlich führt diese Judikatur dazu, dass Eltern, die aus ethischen Gründen eine Abtreibung grundsätzlich ablehnen, massiv benachteiligt werden.“
Speziell für die Pränataldiagnostik habe das OGH-Urteil weitreichende Folgen, warnte der Abgeordnete: „Der Druck auf Ärzte und Ärztinnen wird enorm gesteigert, schon bei geringsten Auffälligkeiten nicht nur aufzuklären, sondern gleich eine Abtreibung anzuraten. Es darf keine Pflicht zur Abtreibung bei jeglichem Verdacht auf Behinderung entstehen!“
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