
Rom (www.kath.net/Welt)
Sehr kurzfristig hat eine hochrangige Delegation des
Staates Israel, die am Donnerstag zu Gesprächen im Vatikan erwartet worden
war, ihren Besuch abgesagt. Das Scheitern der Zusammenkunft erfolge nach
Auskunft der israelischen Seite aus Gründen der „internationalen Politik“,
hieß es am Donnerstag in einem kurzen Communique des vatikanischen
Pressesaals. Der Heilige Stuhl habe dies „mit Bedauern“ zur Kenntnis
genommen und hoffe auf einen neuen Termin „so bald wie möglich“. Das kann
jedoch möglicherweise länger dauern.
Das letzte Gespräch auf dieser Stufe hatte nämlich vor fünf Jahren
stattgefunden. Auch jetzt aber folgte der ungewöhnliche Schritt einer Serie
geplatzter Termine und abgesagter Verabredungen, doch auf einer eher
niedrigeren Ebene. Knackpunkt der immer wieder stockenden Verhandlungen sind
hauptsächlich Detailfragen zum Artikel 10 § 2a jener „Grundsatzvereinbarung“
zwischen Israel und dem Vatikan, die am 30. Dezember 1993 von beiden Seiten
unterzeichnet wurde und am 10. März 1994 in Kraft getreten ist.
Doch diese
Kraft lässt immer wieder nach. Seit der Vatikan auf persönliche Initiative
Johannes Paul II. mit diesem Schritt volle diplomatische Beziehungen mit
Israel aufgenommen hat und ungeklärte Streitpunkte – die diese Beziehungen
bis dahin verhindert hatten – späteren Verhandlungen und Vereinbarungen
anheim stellte, sitzt der Teufel zwischen beiden Staaten wirklich im Detail.
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Denn obwohl die bilateralen Beziehungen mit der Vereinbarung damals auf eine
völlig neue Basis gestellt wurden (wofür der kleine Vatikanstaat das
mächtige Israel völkerrechtlich anerkannte), stolpern die Verhandlungen
immer über diesen Unterparagraphen, wo es heißt: „Der Heilige Stuhl und der
Staat Israel wollen vertrauensvoll ein umfassendes Abkommen aushandeln,
deren Lösungen für beide Seiten akzeptabel sind hinsichtlich unklarer,
ungeregelter und strittiger Fragen, die Besitztümer sowie ökonomische und
steuerliche Angelegenheiten der katholischen Kirche allgemein und der
katholischen Gemeinden und Institutionen im Besonderen betrifft.“ Damit
fangen die Probleme fast mit jedem Treffen immer neu an.
Denn im Heiligen Land kollidieren in diesem Paragraphen uralte Rechtstitel -
die in der Kustodie der Franziskaner etwa seit der Kreuzfahrerzeit eifrig
gehütet und verteidigt werden - mit neuen Ansprüchen und Begehrlichkeiten,
die nicht selten Filetstücke Jerusalems oder anderer prominenter Orte
betreffen.
Der winzige Paragraph umreißt den anhaltenden Konflikt also gleichsam in
einer Nussschale. Die geplatzten Verhandlungen aber lassen jetzt nur einmal
mehr etwas von der Rechtsunsicherheit vieler Christen und ihrer
Gemeinschaften und Orden und Institutionen in Israel (seit 1948) und in
Palästina (seit 1967) ahnen, die der Vatikan in diesen Endverhandlungen
beilegen und versiegeln möchte.
Riesige Summen, die dabei auf dem Spiel stehen, stehen dem freilich in einem verwirrenden Wirrwarr auch entgegen,
und die Übermacht des Faktischen, mit Empfindlichkeiten auf beiden Seiten
und Garantien, die Israel nicht geben will in einem Land, wo selbst die
Knesset – das Parlament – auf einem Grundstück erbaut wurde, dessen
Eigentümer das überaus reiche griechische Patriarchat ist, dessen
Rechtstitel noch einmal tausend Jahre tiefer zurück in die Geschichte
reichen.
Es ist ein komplizierter Knoten der Rechtstaatlichkeit, der da zu lösen ist.
Oft gibt er die Folie für viele mindere Konflikte ab. Rund um den Vatikan
werden deshalb wieder Stimmen laut, die schon die undiplomatische Initiative
Johannes Paul II. für die Grundsatzvereinbarung vom 10. März 1994 für einen
Fehler hielten. Mit Chuzpe und Eklats, heißt es da, werde sich Papst
Benedikt XVI. jedenfalls gewiss nicht zu jener Reise nach Jerusalem bewegen
lassen, auf die dort viele aus unterschiedlichen Gründen hoffen.
Foto: © www.kath.net
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